07.06.2023

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Luftsportgerät - sport pilot licence - SPL

Die Definition der Luftsportgeräte ist willkürlich. Offiziell werden Luftfahrzeuge, bei denen die Ausübung von Sport im Vordergrund steht, in diese Gruppe eingeordnet. Historisch handelt es sich um mehr oder weniger neuartiges Gerät, welches in die bestehenden Klassen nicht eingeordnet werden konnte. Zur Zeit gehören hierzu die Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel, Sprungfallschirme und Gleitflugzeuge. Die Ultraleichtflugzeuge werden nochmals in aerodynamisch und gewichtskraft gesteuerte Flugzeuge unterschieden. Seit kurzem besteht noch eine dritte Gruppe, die Tragschrauber. Im Jahr 2017 sind noch die Ultraleicht-Hubschrauber dazu gekommen, die aber im Moment fast noch keine Rolle spielen.

Diese Lizenz unterliegt deutschen nationalen Regeln! Die konkreten Regeln richten sich nach dem Gerät was geflogen werden soll. Das Mindestalter für den Alleinflug ist 14 und für den Scheinerwerb 16 Jahre. Für motorgetriebene Luftsportgeräte gelten die Altersgrenzen 16 und 17 Jahre. Für Geräte mit einer Abflugmasse von mehr als 120 kg benötigt man ein LAPL-Medical.

Zum Erwerb der SPL benötigt man eine theoretische und eine praktische Ausbildung. Die Theoriefächer sind Luftrecht und Funk, Navigation bzw. Freifall, Metereologie, Technik mit ggf. pyrotechnischer Einweisung, Verhalten in besonderen Fällen und menschliches Leistungsvermögen. In der Praxis müssen je nach Gerät verschieden viele Flug- bzw. Übungsstunden absolviert werden. Für aerodynamisch gesteuerte UL zum Beispiel 30 Stunden und Hubschrauber 40 Stunden.

Die Lizenzen sind im Prinzip zeitlich unbegrenzt gültig. Die Berechtigung darf ausgeübt werden, wenn neben einer ausreichenden Übung ein medizinisches Tauglichkeitszeugnis vorliegt. Was ausreichende Übung ist, wird vom Beauftragten beschlossen und veröffentlicht. Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber dürfen zum Beispiel nur geflogen werden, wenn in den letzten 24 Monaten mit vergleichbaren Flugzeugen (Flugzeuge, Motorsegeler, UL) mindestens 12 Flugstunden absolviert wurden. Mindestens eine Stunde davon als Übungsflug mit Fluglehrer. Für das Mitnehmen von Passagieren muss eine Passagierflugberechtigung erworben werden und man muss in den letzten 90 Tagen mindestens 3 Starts und Landungen mit einem Gerät gleicher Art durchgeführt haben..