07.06.2023

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Freiluftballon - private pilot licence - PPL(D)

Für Ballone ist keine JAR-FCL Lizenz eingeführt worden. Es bleibt bei einer nationalen Erlaubnis. Das Volumen von Ballonen reicht von 500 m3 (Einmann-Ballon) bis 12.000 m3 (Ballon für ca. 18 Personen). Je nach Ballonvolumen werden diese in Größenklassen eingeteilt. Ohne weitere Zusätze gilt diese Lizenz für Ballone der Größenklasse 1 bis 4250 m3 und einem Korb für maximal 6 Personen. Zum Erwerb der Lizenz muss man 17 Jahre alt sein und einen Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort nachweisen sowie eine theoretische und praktische Ausbildung absolvieren. Die Theoriefächer sind Luftrecht und Funk, Navigation, Metereologie, Aerodynamik, Technik, Verhalten in besonderen Fällen und menschliches Leistungsvermögen.

Die praktische Ausbildung hängt davon ab ob man Heißluftballone oder Gasballone fahren möchte. Findet die Ausbildung auf Gasballonen statt, dann müssen mindestens 10 Aufrüstungen und 10 Ausbildungsfahrten einer durchschnittlichen Fahrtdauer von mindestens 2 Stunden absolviert werden. Auf Heißluftballonen müssen mindestens 50 Aufrüstungen und 50 Ausbildungsfahrten mit mindestens 20 Stunden durchgeführt werden. Man sollte mit Kosten zwischen 2000 und 3000 Euro rechnen.

Die Lizenz zum Führen von Freiballonen wird nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung unbefristet erteilt. Für die Erteilung ist die jeweilige Landesluftfahrtbehörde zuständig. Die Berechtigung darf nur mit einem gültigen medizinischen Tauglichkeitszeugnis ausgeübt werden. Außerdem muß zum eigenverantwortlichen Führen eines Freiluftballons in den letzten 12 Monaten mindestens eine Fahrt mit mindestens 1 Stunde Fahrtdauer durchgeführt worden sein.

Die Lizenz kann nach 50 Stunden Fahrzeit als verantwortlicher Ballonführer auf eine Berufslizenz erweitert werden. Es gelten dann aber andere Verlängerungsbedingungen. Es gibt auch Erweiterungen für andere Größenklassen und für Nachtfahrten.