Luftfahrt-Lizenzen Einleitung
Um am Luftverkehr teilnehmen zu können braucht man eine entspechende Lizenz. Diese hängt von der Art des Luftfahrzeugs ab, welches man steuern möchte. Weiterhin wird unterschieden, ob man zu privaten oder beruflichen Zwecken in die Luft geht. Wenn man mit dem Fliegen Geld verdienen will, dann muß man eine Lizenz für Berufspiloten erwerben. Diese Regel gilt allerdings nicht für Fluglehrer und Schlepp-Piloten oder die berufliche Anfertigung von Luftbildern.
Diese Seite soll sie kurz über die verschiedenen privaten Luftfahrerscheine informieren. Die Bundesrepublik übernimmt die europäischen Regeln, die nicht explizit in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Dies gilt besonders für den Motor- und Hubschrauberflug. Die Bestimmungen für Luftsportgeräte sind nach wie vor national geregelt. Nehmen Sie diesen Beitrag bitte als unverbindliche Möglichkeit sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Er kann die Beschäftigung mit den offiziellen Quellen und aktuellen Regeln nicht ersetzten.
Durch die Verschärfung der europäischen Regeln in Deutschland und der Mischung aus europäischer und deutscher Zuständigkeit ist der Lizenzdschungel nicht leicht zu durchblicken.
Für Luftsportgeräte uscheinen die deutschen Bestimmungen weiter zu gelten (einige interessante Links: Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Europäische Agentur für Luftsicherheit (EASA), Luftamt Bayern Nord). Beim Modellflug gelten jetzt auch europäische Regelungen, die leider relativ komplex gestaltet sind.
Ein Luftfahrerschein muss immer wieder verlängert werden um gültig zu sein. Es gibt hiervon Ausnahmen, die weiter unten erklärt werden. Auch zwischen den Verlängerungsintervallen sind mehr oder weniger komplizierte Regeln einzuhalten, um die jeweilige Berechtigung auch ausüben zu dürfen. Zum Beispiel muss ein Flugzeugführer in den letzten 90 Tagen mindestens drei Starts und Landungen mit einem vergleichbaren Flugzeug durchgeführt haben, um Passagiere mitnehmen zu dürfen.
Das Papier auf dem der Luftfahrerschein steht muss jetzt nicht mehr alle 5 Jahre bei der Behörde ausgetauscht werden (wie das viele Jahre üblich war). Alle 5 Jahre wird eine behördliche Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt, die der Pilot rechtzeitig selbst zu beantragen hat. Diese Maßnahme soll (laut Politik und Behörden) der Terrorismusabwehr dienen. Diese Regelung widerspricht europäischem Recht und gilt nur in Deutschland für Piloten mit "deutscher" Lizenz. Durch kurzes Nachdenken kann man leicht erkennen, dass dieses Bürokratiemonster mit der Abfrage unzähliger Behörden zu einem einzelnen Menschen, die formulierten Ziele nicht erreichen kann. Die zum Teil absurden Argumente können in einem mündlichen Wortprotokoll des Deutschen Bundestags nachgelesen werden. Seit 2011 müssen Piloten die ins Ausland fliegen wollen alle 4 Jahre eine Prüfung in englischer Sprache ablegen.
Jeder Pilot benötigt spätestens zum Alleinflug eine fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung (Medical). Diese darf nur von anerkannten Flugmedizinischen Sachverständigen (Fliegerärzten) ausgestellt werden und muss privat bezahlt werden. Die Ergebnisse werden dem LBA (Luftfahrtbundesamt) mitgeiteilt, Teiluntersuchungen (EKG) müssen auf einen Server dort hochgeladen werden. Datenschutz und Schweigepflicht sind dabei weitgehend aufgehoben. Aus medizinischer Sicht ist die Untersuchung weitgehend wertlos. Die Gültigkeit des Medicals hängt vom Alter des Piloten und der Luftfahrtlizenz ab.
Wer sich wirklich intensiv mit dem Thema beschäftigen will, findet einen ziemlich umfassenen Einstieg durch die Entsprechende EU-Verordnung zum fliegenden Personal, wo unter anderem auch die Bedingungen für die Flugtauglichkeit formuliert sind (ANHANG IV).