Segelflugzeuge - SPL/LAPL(S)

Zum Führen von Segelflugzeugen benötigt man eine von diesen Lizenzen, die auf Lebenszeit ausgestellt werden. SPL steht für Segelflugpilotenlizenz oder in englisch "sailplane/sport pilot license". Die etwas sinnlose Differenzierung zu einer etwas abgespeckten Version ist vom Tisch. Die Änderungen der Gesetze und Verordnungen kommen in schneller Folge und sind von normalen Menschen kaum noch nach zu vollziehen. Die Regeln sind natürlich trotzdem gültig. Manchmal findet man auch die Bezeichnung GPL für "glider pilot license".

Die aktuellen Regeln können unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R0358&from=DE nachgelesen werden.

Zum Erwerb des Scheins ist die theoretische Ausbildung und Flugausbildung notwendig. Die Theoriefächer sind Luftrecht und Funk, allgemeine Luftfahrzeugkunde und Navigation, Metereologie, Grundlagen des Fliegens, betriebliche Verfahren, Flugleistung und -planung, Verhalten in besonderen Fällen und menschliches Leistungsvermögen. Die praktische Ausbildung verlangt mindestens 15 Stunden, von denen maximal 7 in Motorseglern absolviert werden können. Mindestens 10 Stunden müssen mit Fluglehrer und 2 allein unter Aufsicht geflogen werden. Bis zum Schein müssen mindestens 45 Starts und Landungen durchgeführt worden sein. Vor der Meldung zum Prüfen ist ein 50 km Überlandflug allein oder 100 km mit Lehrer durchzuführen. Der erste Alleinflug kann mit 14 Jahren absolviert werden. Die Lizenz kann mit 16 Jahren erworben werden.

Segelflugzeuge können auf unterschiedliche Art und Weise in die Luft gebracht werden. Für die jeweilige Startart (Gummiseil, Winde, F-Schlepp, Selbststart) muss eine entsprechende Erlaubnis in dem Schein eingetragen sein. Unmittelbar nach dem Scheinerwerb kann man nur die Starart ausüben, die auch in der Prüfung verwendet wurde. Die anderen Startarten können mit einem dazu berechtigten Fluglehrer erworben werden (meist 10 Starts mit Fluglehrer und 5 ohne) und werden dann vom Luftamt auf Antrag in den Schein eingetragen.

Um die Berechtigung auch ausüben zu dürfen ist ein gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis notwendig. Zum eigenverantwortlichen Führen eines Segelflugzeugs muss der Pilot in den letzten 24 Monaten mindestens 5 Stunden geflogen sein und 15 Starts und Landungen durchgeführt haben, mindestens 5 davon mit der beabsichtigten Startart. Zudem sind spätestens alle 24 Monate zwei Schulungsflüge mit Fluglehrer notwendig. Diese Bedingungen gelten zu genau dem Zeitpunkt, an dem geflogen werden soll. Es muss also permanent rückwärts gerechnet werden.