Hubschrauber - private pilot licence - PPL(H)/LAPL(H)

Hubschrauber sind Luftfahrzeuge, die durch einen oder mehrere motorisch angetriebene Drehflügel Auftrieb und Vortrieb erhalten. Dies grenzt sie zum Beispiel von Tragschraubern ab, die auch Drehflügel besitzen, die aber nicht für den Vortrieb sorgen und im Flug auch nicht motorisch angetrieben sind.

Die PPL(H) berechtigt zum privaten (nicht gewerblichen) Führen von Hubschraubern. Bei Hubschraubern gibt es keine Klassenberechtigungen. Stattdessen muss ein Hubschrauberpilot eine Musterberechtigung für jeden Hubschraubertyp, den er bewegen will, vorweisen. Wie bei den Motorflugzeugen gibt es auch eine etwas vereinfachte Variante LAPL mit leicht reduzierten Rechten und etwas vereinfachten Bedingungen zum Lizenzerwerb. Die Einschränkungen sind wie bei der LAPL(A), wie zum Beispiel maximal drei Passagiere und reduzierte internationale Gültigkeit.

Genau wie beim PPL(A) braucht man eine Zuverlässigkeitsüberprüfung alle 5 Jahre und ein Medical der Klasse 2. Der erste Alleinflug darf mit 16 Jahren durchgeführt werden. Das Mindestalter für den Lizenzerwerb beträgt 17 Jahre.

Voraussetzungen für den Lizenzerwerb ist eine theoretische und eine fliegerische Ausbildung. Die Theorie umfasst ca. 100 Stunden und geht über die Themen: Luftrecht, Sprechfunkverfahren,  Erwerb des Sprechfunkzeugnisses BZF2, Luftfahrzeugkunde und Hubschrauberkunde, Elektrotechnik, Triebwerkskunde,  Instrumentenkunde,  Beladung & Schwerpunkt, Flugplanung, Flugleistung, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Allgemeine Navigation, Funknavigation, Flugbetriebsverfahren und Aerodynamik. Wenn schon ein PPL(A) vorhanden ist, dann verkürzt sich diese Liste ganz erheblich.

Die fliegerische Ausbildung umfasst mindestens 45 Stunden davon mindestens 25 Stunden mit Fluglehrer, wobei mindestens 5 Stunden Instrumentenausbildungszeit enthalten sein müssen. Desweiteren 10 Alleinflugstunden mit einem Alleinflug über eine Distanz über mindestens 185 km und zwei Zwischenlandungen. Wegen der hohen Flugstundenkosten muss man zum Scheinerwerb mindestens 25000 Euro investieren (als Fußgänger).

Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung auf dem in der Ausbildung verwendeten Muster wird eine Lizenz ausgestellt. Die Musterberechtigung gilt aber nur für 1 Jahr. Um einen Hubschrauber legal fliegen zu können benötigt der Pilot ein gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis, die Lizenz und eine gültige Musterberechtigung für den Hubschrauber mit dem geflogen werden soll. Die Musterberechtigung muß jährlich durch einen Checkflug mit Prüfer (innerhalb der letzten drei Monate vor Verlängerung) und mindestens 2 Flugstunden auf dem jeweiligen Muster in den letzten 12 Monaten vor Verlängerung erneuert werden.

Inhaber einer LAPL(H) benötigen 6 Flugstunden als PIC auf Hubschraubern innerhalb der letzten 12 Monate, einschließlich 6 Starts, Landeanflüge und Landungen sowie 1 Auffrischungsschulung von mindestens 1 Stunde Gesamtflugzeit mit einem Lehrberechtigten zu jedem Zeitpunkt, an dem geflogen werden soll.