Freiluftballone - BPL = Balloon-Pilot-Licence = Ballon-Piloten-Lizenz

Ballon bezeichnet ein Luftfahrzeug leichter als Luft, das nicht triebwerkgetrieben ist und durch die Verwendung von Gas oder eines bordseitigen Heizgeräts fliegen kann.

Auch für Ballone gibt es inzwischen einheitliche Regelungen für Europa. Das Volumen von Ballonen reicht von 500 m3 (Einmann-Ballon) bis 12.000 m3 (Ballon für ca. 18 Personen). Je nach Ballonvolumen werden diese in Größenklassen eingeteilt. Ohne weitere Zusätze gilt diese Lizenz für Ballone der Größenklasse 1 bis 3400 m3 und einem Korb für maximal 3 Passagiere. Die erste Alleinfahrt kann mit vollendetem 14. Lebensjahr absolviert werden. Zum Erwerb der Lizenz muss man 16 Jahre alt sein und einen Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort nachweisen sowie eine theoretische und praktische Ausbildung absolvieren. Die Theoriefächer sind u.a Luftrecht und Funk, Navigation, Metereologie, Aerodynamik, Technik, Verhalten in besonderen Fällen und menschliches Leistungsvermögen. In der Prüfung müssen in den 9 Fächern mindestens 75% richtig beantwortet werden um zu bestehen.

Für die praktische Ausbildung sind folgende Mindestanforderungen festgelegt, mindestens 16 Stunden Flugunterricht, davon mindestens 12 Stunden Flugunterricht mit Fluglehrer und mindestens 30 Minuten beaufsichtigter Alleinflug, 10 Ballonaufrüstungen, 20 Starts und Landungen. Das sind absolute Minimalbedingungen und die meisten Piloten benötigen mehr Übung, um einen Ballon selbständig führen zu können. Man sollte mit Kosten zwischen 2000 und 3000 Euro rechnen.

Die Lizenz zum Führen von Freiballonen wird nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung unbefristet erteilt. Für die Erteilung ist die jeweilige Landesluftfahrtbehörde zuständig. Die Berechtigung darf nur mit einem gültigen medizinischen Tauglichkeitszeugnis ausgeübt werden. Außerdem nüssen zum eigenverantwortlichen Führen eines Freiluftballons in den letzten 24 Monaten mindestens 6 Flugstunden als PIC, einschließlich 10 Starts und Landungen, sowie ein Schulungsflug mit einem Lehrberechtigten stattgefunden haben.

Die Lizenz kann nach 50 Stunden Fahrzeit als verantwortlicher Ballonführer auf eine Berufslizenz erweitert werden. Hierzu muss der Bewerber mindestens 18 Jahre alt sein. Es gelten dann aber andere Verlängerungsbedingungen. Es gibt auch Erweiterungen für andere Größenklassen und für Nachtfahrten.

Ein Pilot darf einen Ballon im gewerblichen Luftverkehr oder zur Beförderung von Fluggästen nur betreiben, wenn er in den letzten 180 Tagen mindestens 3 Fahrten als steuernder Pilot in einem Ballon, davon mindestens eine Fahrt in einem Ballon der entsprechenden Klasse und Gruppe absolviert hat oder eine Fahrt in der entsprechenden Ballonklasse und -gruppe unter der Aufsicht eines entsprechend qualifizierten Lehrberechtigten durchgeführt hat.