Reisemotorsegler - TMG

Ein Reisemotorsegler (touring motor glider) ist ein eigenstartfähiges Luftfahrzeug mit einem nicht einklappbaren Propeller. Es handelt sich im Prinzip um kleine ein- oder zweisitzige Motorflugzeuge mit einem maximalen zulässigen Abfluggewicht von 850 kg. Bei relativ großer Flügelspannweite und -streckung verfügen sie bei abgeschaltetem Triebwerk über eine relativ gute Gleitfähigkeit.
Für diese Flugzeugklasse gibt es keine eigene Lizenz (mehr). Um diese fliegen zu dürfen muss man über eine entsprechende Klassenberechtigung verfügen. Eine solche kann entweder auf der Basis einer Segelfluglizenz (SPL/LAPL-S) oder einer Lizenz für Privatluftfahrzeugführer (PPL-A) erworben werden und wird dann jeweils in diese Lizenz als Berechtigung eingetragen.

Inhaber einer PPL-A können nach Einweisung durch einen Fluglehrer (mindestens 5 Flugstunden, mindestens 10 Landungen mit Lehrer, davon 5 mit abgestelltem Triebwerk, desgleichen nochmal im Alleinflug) und nach einer praktischen Prüfung die Klassenberechtigung TMG erhalten.

Segelflugpiloten müssen eine zusätzliche fliegerische Ausbildung absolvieren, diese umfasst 6 Ausbildungsstunden, von denen 4 mit einem Lehrer geflogen werden müssen. Desweiteren ist ein Alleinflug über mindestens 150 km mit einer Zwischenlandungen als Navigationsübung zu fliegen. Nach  einer praktischen Prüfung (in der der Prüfer auch theoretisches Wissen abfragt) wird die Berechtigung eingetragen.

Es ist auch möglich die SPL (Segelfluglizenz) oder die PPL-A Lizenz auf einem Motorsegler zu erwerben. Man muss dann die dort formulierten Bedingungen erfüllen und erhält den entsprechenden Luftfahrerschein mit der Klassenberechtigung TMG. Auf diese Weise kann ein Fußgänger auch direkt die Lizenz zum Fliegen eines Motorseglers erwerben. Das kann ein preisgünstiger Einstieg sein, da hinterher große Erleichterungen gelten, wenn dann doch auch Segelflugzeuge oder Motorflugzeuge bewegt werden sollen.

Die Berechtigung zum Führen eines Reisemotorseglers setzt jederzeit erstens eine gültige medizinische Tauglichkeitsuntersuchung, zweitens mindestens 12 Flugstunden auf Motorsegler, Motorflugzeug oder aerodynamisch gesteuertem Ultraleichtflugzeug und drittens einen Übungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit Fluglehrer in den letzten 24 Monaten voraus.