Erlaubnis für Steuerer von Modellflugzeugen

Für Flugmodelle mit mehr als 2 kg gibt es seit 01.10.2017 neue Vorschriften, die trotz der geringen Probleme und Unfallzahlen aus diesem Bereich eine erhebliche Verschärfung der Situation mit sich brachten. Jeder benötigt nun einen Kenntnisnachweis für Flugmodelle mit einer Startmasse von 2 kg oder mehr. Soll das Modell über 120 m über Grund oder höher fliegen wird dieser unabhängig von der Startmasse ebenfalls benötigt. Auch Piloten manntragender Flugzeuge müssen diesen Nachweis besitzen, der sowohl innerhalb als auch außerhalb von Fluggeländen notwendig ist, wenn sie Modellflugzeuge steuern wollen. Modellsportler ab 7 Jahren können diesen beim Deutsche Modellflieger Verband erwerben, die Gültigkeit beträgt 5 Jahre.

Modellsportler müssen sich für Modelle über 250 g Abfluggewicht einer Betreiberregistrierung (e-ID) unterziehen. Darüber hinaus muss eine Halterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Für die Mitglieder in den Luftsport-Verbänden besteht diese meist automatisch.

Je nach Alter des Piloten dürfen Modell verschiedener Abflugmasse betrieben werden: bis 250 Gramm keine Altersgrenze, 250 g bis 2 kg ab 7 Jahre (unter einer mindestens 18-jährigen Aufsicht; auch unter 14 Jahren bis 25 kg), 2 kg bis 25 kg ab 14 Jahre, 25 kg bis 150 kg ab 16 Jahre.

Flugmodelle mit einer Masse von mehr als 25 kg müssen nach LuftVZO genau wie anderes Luftfahrtgerät zugelassen werden. Bis 150 kg ist hierfür der dazu Beauftragte berechtigt. Flugmodelle über 150 kg Masse müssen über das Bundesluftfahrtamt zugelassen werden und müssen neben der Musterzulassung eine Verkehrszulassung erhalten.

Steuerer von Flugmodellen mit mehr als 25 kg benötigen eine Ausweis für Steuerer von Flugmodellen. DMFV und DAeC, die vom Bundesministerium für Verkehr beauftragt sind, die Prüfungen abzunehmen (bis 150 kg) und die Ausweise auszustellen, haben den Prüfungsumfang für diese Lizenz festgelegt. Es muss eine theoretische und praktische Prüfung absolviert werden. Inhaber einer Lizenz für Großflugzeuge brauchen den theoretischen Teil nicht. Diese Berechtigung kann frühestens mit dem 16. Geburtstag erworben werden.

Falls jemand unbemannte Flugzeuge mit mehr als 150 kg Masse steuern will, dann ist die jeweilige Landesluftfahrtbehörde für den Erlaubniserwerb zuständig.

Für Drohnen und Multicopter gilt ab Anfang 2021 eine neue EU weite Verordnung. Diese sogenannte EU-Drohnenvereordnung ist für normale Bürger kaum durchblickbar. Es gibt nun die Kategorien offen, speziell und zulassungspflichtig. Modellsportler werden sich meist in der Kategorie offen bewegen, sie betrifft den Betrieb von Drohnen, die eine Startmasse von weniger als 25 Kilogramm haben, innerhalb der Sichtweite bis maximal 120 Meter Höhe fliegen und keine gefährlichen Güter transportieren oder Gegenstände abwerfen. Das wäre noch zu einfach, daher wurde eine weitere Unterteilung in drei Stufen beschlossen. Das sind A1 (< 250 g Startgewicht, kein Überfliegen von Menschenansammlungen), A2 (< 4 kg Startgewicht, horizontaler Abstand zu Unbeteiligten mindestens 30 m) und A3 (< 25 kg Startgewicht, horizontaler Abstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten). Drohnenbetrieb außerhalb dieser Beschreibung fällt dann in die Kategorie speziell oder auch zulassungspflichtig.

Spätestens ab 2024 müssen alle Drohnen in 5 Risikoklassen (C0 bis C4) eingeteilt werden. Das muss der jeweilige Hersteller bewerkstelligen. Jeder Drohnenpilot muss sich registrieren lassen und sich bezüglich der Drohnenfliegerei versichern. Die Drohne (> C0) muss gekennzeichnet werden. Piloten müssen ab der Risikoklasse C1 einen EU-Kompetenznachweis besitzen, für die Risikoklasse C0 reicht das Lesen der Gebrauchsanweisung. Der "Drohnenführerschein" ist unabhängig und ggf. additiv zum oben beschriebenen Kenntnisnachweis für Modellsportler zu erwerben. Damit das ganze nicht zu einfach und übersichtlich wird, gibt es diesen in zwei Stufen. Der Kompetenznachweis ist 5 Jahre gültig.

Einen guten Überblick zum Thema finden man unter anderem bei Drohnen.de.