Luftschiffe

Luftschiff bezeichnet ein triebwerkgetriebenes Luftfahrzeug leichter als Luft. Solche Geräte sind derzeit relativ selten und es gibt auch nur wenige Piloten. Die Lizenz für Luftschiffführer unterscheidet nicht zwischen privatem und beruflichem (es gibt praktisch nur eine kommerzielle Lizenz = CPL, die PPL spielt fast keine Rolle). Wie bei den Hubschraubern gibt es keine Klassenberechtigung. Der Luftschiffführer benötigt für jedes von ihm gefahrene Gerät eine Musterberechtigung. Zum Erwerb benötigt man einen Kursus in Erster Hilfe, eine mindestens 300 stündige Theorieausbildung inklusive Flugfunk in deutscher und englischer Sprache und die praktische Fahrausbildung.

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 50 Fahrstunden. Es müssen dabei zum Beispiel Fahrten mit mehr als 10 Stunden Dauer oder über 150 km Strecke durchgeführt werden. Landungen bei Nacht und das Festmachen sowie Lösen am Mast gehören obligatorisch dazu.

Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung (zuständig ist das Bundesluftfahrtamt) wird die Lizenz für 60 Monate erteilt. Für das Ausbildungsmuster wird eine Musterberechtigung eingetragen. Die Berechtigung erlaubt das Führen von Luftschiffen bei Tag und Nacht nach Sichtflugregeln zu privaten und beruflichen Zwecken. Man kann zusätzlich auch eine Instrumentenberechtigung für Luftschiffe erwerben. Es gibt auch Erweiterungen für Luftschiffe, die von mehr als einem Piloten geführt werden müssen.

Ein Luftschiff darf nur von einem Piloten geführt werden, der in den letzten 12 Monaten vor dem Start eine Befähigungsprüfung auf dem jeweiligen Muster mit Prüfer gefahren ist und ein gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis besitzt.